Gemeinsamer Pfarrgemeinderat (Pastoralrat)

Nach dem einmütigen Beschluss der amtierenden Gremien, Pastoralrat, PGR Heilig Geist und PGR Zwölf Apostel,  vom 06.11.2021, wird es in Zukunft einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat in unserer Pfarreiengemeinschaft geben!
Dieser erfüllt die Angaben des Pastoralrates.

Neuer Pastoralrat – mit neuen Zielen
Der neue gemeinsame Pfarrgemeinderat für die Pfarreiengemeinschaft Heilig Geist und Zwölf Apostel wurde am 28.04.2022 konstituiert.
Um unsere Vision „Jesus begegnen – das Evangelium anbieten“gemeinsam Wirklichkeit werden zu lassen, werden wir uns in den kommenden vier Jahren verstärkt pfarreiübergreifend in den unterschiedlichen Sachausschüssen engagieren. Folgende Schwerpunkte wollen wir anpacken:

Zum einen das Thema „Neuevangelisierung“. Ziel wird es sein, Glaubenskurse anzubieten, bei denen Menschen ganz konkret das Christsein lernen können.

Zum anderen, den großen Bereich der „Diakonie“: Wir leben in einem Stadtteil, in dem viele alte und kranke Menschen oft alleine leben. Daher ist es notwendig, die Besuchsdienste in den beiden Pfarreien neu zu beleben. Auch das Thema Trauerarbeit wollen wir neu angehen.

Unser neues Organigramm sehen Sie unten. Unsere Sachausschüsse sollen im Idealfall offene Gremien werden, bei denen sich, wie in einem Forum jeder mit seinen Ideen einbringen kann. Ich darf Sie alle bitten, sich gemeinsam mit unserem Pastoralrat und den beiden Pfarrgemeinderäten auf den Weg zu machen.

Die Mitglieder im gemeinsamen Pfarrgemeinderat sind:

Nach der ersten  Sitzung am 28.04.2022 hat sich nun folgender Pastoralrat konstituiert:

Vorstand:
Manfred Bauer, Pfarrer
Manfred Jung, 1. Vorsitzender
Riccardo Pittui, 2. Vorsitzender
Theresia Angrick, Beisitzerin
Angela Ruf, Beisitzerin

gewählte Mitglieder:
Florian Dovids
Thomas Gänsdorfer
Helmut Gleich
Joel Nseka
Thomas Schweier
Stefan Seitz
N. N.
N. N. 

berufene Mitglieder:
Christoph Hartl, Vertreter im Dekanatsrat

„geborene“ Mitglieder:
Dr. Gerhard Höppler, Pfarrer (Priester zur Mithilfe)
Dominik Loy, Pfarrer (Priester zur Mithilfe)
Vipin Christy, Kaplan
Erich Wagner, Diakon
Martin Liebau, Gemeindereferent
Marie-Kathrin Zylka, Pastoralassistentin
Anna Brandl, Gemeindeassistentin

Vertreter der Kirchenverwaltungen:
Werner Lutz
Martin Enzinger

Sitzungsprotokolle

Kirchenverwaltung Heilig Geist

Eine Pfarrgemeinde ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Das Organ dieser Kirchenstiftung ist als juristisches Gremium die Kirchenverwaltung.
Ihre Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern auf sechs Jahre gewählt. Kirchenverwaltungsvorstand ist der Pfarrer, der Pfarrgemeinderatsvorsitzende gehört ihr als beratendes Mitglied ohne Stimme an.
Das Gremium vertritt die Kirchenstiftung gerichtlich wie außergerichtlich. Ihm obliegt die gewissenhafte Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und die Sorge für die pfarrlichen Bedürfnisse.

Die Kirchenverwaltung berät und verabschiedet den Haushaltsplan, der, nach Beratung mit dem Pfarrgemeinderat, 14 Tage lang im Pfarramt zur Einsichtnahme für die Gemeinde aufliegt.

Kirchenpfleger

Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihrer Mitte für die Kassen- und Rechnungsführung einen Kirchenpfleger. Der Kirchenpfleger unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben.

Für die Wahlperiode 2019 bis 2024 wurden gewählt:

Günther Bauer
Dr. Josef Eckl
Martin Enzinger (Kirchenpfleger)
Günther Grünwald
Claudia Kalz
Elisabeth Ludwig
Stefan März
Dr. Jörg Mische
Ulrike Schimmel

Kirchenverwaltung Zwölf Apostel

Eine Pfarrgemeinde ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Das Organ dieser Kirchenstiftung ist als juristisches Gremium die Kirchenverwaltung.
Ihre Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern auf sechs Jahre gewählt. Kirchenverwaltungsvorstand ist der Pfarrer, der Pfarrgemeinderatsvorsitzende gehört ihr als beratendes Mitglied ohne Stimme an.
Das Gremium vertritt die Kirchenstiftung gerichtlich wie außergerichtlich. Ihm obliegt die gewissenhafte Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und die Sorge für die pfarrlichen Bedürfnisse.

Die Kirchenverwaltung berät und verabschiedet den Haushaltsplan, der, nach Beratung mit dem Pfarrgemeinderat, 14 Tage lang im Pfarramt zur Einsichtnahme für die Gemeinde aufliegt.

Kirchenpfleger

Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihrer Mitte für die Kassen- und Rechnungsführung einen Kirchenpfleger. Der Kirchenpfleger unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben.

Für die Wahlperiode 2019 bis 2024 wurden gewählt:

Ana Regina Vihl
Werner Lutz (Kirchenpfleger)
Dr. Michael Sevilla
Dr. Johannes Kurth
Haimo Broermann
Alois Ullmer